Am Donnerstag den 05.03.2026 informierte uns Notar Mag. Ernst Moser über das österreichische Erwachsenenschutzrecht. Dabei erläutere er die Unterschiede zwischen der gewählten, gesetzlichen und gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Außerdem erklärte er, was unter einer Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung zu verstehen ist und welche Bedeutung diese für die persönliche Vorsorge haben.

